Annahme von Baustoffen

Verhaltensregeln beim Befahren unseres Geländes

Da auf unserem Recyclinghof alle Abfälle gewogen werden, fahren Sie bitte zunächst auf die im Boden eingelassene Fahrzeugwaage und melden sich anschließend im Büro.

Je nach Abfallart entscheiden dann unsere Mitarbeiter vor Ort, ob Sie in unserer Sortierhalle oder aber in einer unserer Abfallboxen abladen sollen. Sobald Sie abgeladen haben, fahren Sie wieder auf die Fahrzeugwaage und melden sich erneut im Büro.

Auf unserem Betriebsgelände gilt die StVo!


Annahme von Sonderabfällen

Auch die Annahme von Sonderabfällen gehört zu unserem Aufgabenbereich.

Hierzu gehören Asbestzementprodukte, künstliche Mineralfasern, Teerpappe sowie belastetes Altholz. Asbesthaltige Produkte, sowie künstliche Mineralfasern (Mineralwolle) dürfen nur staubdicht verpackt (in Big Bags) angeliefert werden.
Um eine fachgerechte Anlieferung schadstoffbelasteter Abfälle durchführen zu können bedarf es seit dem 01. April 2010 das sog. EANV. Hierzu müssen Erzeuger, Beförderer und Entsorger Unterschriften mit einer elektronischen Signatur durchführen.
Verpflichtet zur Nachweisführung sind alle Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger, bei denen insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen (Asbest, KMF Teerpappe und kontaminierte Böden)

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter: Bundesministerium für Umwelt