Abfallarten im detaillierten Überblick

Bauschutt

Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung, Sortierung und Siebung wieder verwertbar.

Zum Bauschutt gehört:

  • Mauerwerk
  • reiner Beton
  • Straßenaufbruch (nicht Teerhaltig)
  • Putz- und Mörtelreste
  • Ziegelsteine
  • Dachziegel
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Stoffgemisch aus sowohl mineralischen als auch nichtmineralischen Abfällen, die bei Baumaßnahmen anfallen, auch Baumischabfall genannt. Auf unserem Betriebsgelände werden die Baustellenabfälle in einzelne Abfallarten getrennt die dann einer Verwertung zugeführt werden.

Zu den gemischten Bau- und Abbruchabfällen gehören:

  • Steine
  • Holz
  • Schrott
  • Verpackungen
  • Dämmstoffe
  • Teppichreste
  • Kunststoffe etc.

Nicht dazu gehören Schadstoffhaltige Materialien wie z.B. Teerpappe, Asbest, Mineralwolle und Flüssigkeiten / Farben und Lacke!

Baustoffe auf Gipsbasis

Baustoffe auf Gipsbasis welche Sie gerne bei uns anliefern können sind:

  • Gasbeton
  • Herakliet
  • Gipskarton
Gartenabfälle

Gartenabfälle welche Sie gerne bei uns anliefern können sind:

  • Baumschnitt
  • Strauchschnitt
  • Wurzeln
Altholz

In Deutschland ist die Verwertung/Beseitigung von Holzabfällen gesetzlich durch die so genannte Altholzverordnung geregelt. Sie enthält Vorgaben für:

  • die stoffliche Verwertung,
  • die energetische Verwertung und
  • die Beseitigung von Altholz.

Die Altholzverordnung gilt für:

Erzeuger und Besitzer von Altholz, Betreiber von Altholzverwertungs- und - Beseitigungsanlagen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit sie Altholz verwerten oder beseitigen und Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen nach § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Pflichten zur Verwertung oder Beseitigung von Altholz übertragen worden sind.

Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

Gemischte Verpackungen / Gewerbeabfall

Gewerbeabfälle sind in der Regel ein Gemisch aus Folien, Holz, Kunststoffen, Verpackungs- material und Metallen. Die Gewerbeabfälle werden in unserer Sortier- und Aufbereitungsanlage in ihre einzelnen Bestandteile wie Holz, Folien, Kunststoffe, Metalle, Pappe/Papier und stofflich nicht verwertbarere Reste getrennt.

Die aus dem Abfall gewonnenen Rohstoffe werden dem Produktionskreislauf als Sekundärrohstoff wieder zugeführt. Die stofflich nicht verwertbaren Restabfälle werden zu einem Ersatzbrennstoff aufbereitet und ersetzen dann in Zement- und Kraftwerken fossile Brennstoffe.

Sonderabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, wie Farben und Lacke, dürfen nicht als Gewerbeabfall entsorgt werden.

Papier und Pappe

Für die Verwertung sind geeignet:

  • Papier aus der Aktenvernichtung = Mischpapier
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Büropapier, auch Durchschreibesätze und Faxpapier
  • Verpackungspapiere mit dem "Grünen Punkt"

Pappe wird hauptsächlich im Verpackungsbereich eingesetzt. Sie ist als Transport- und als Verkaufsverpackung am Markt, als braune Wellpappe oder als Presspappe.